Rechtsprechung
LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 17/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 12.05.1999 - S 79 KA 31/98
- LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 17/99
- LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 1799
Papierfundstellen
- NZS 2002, 386
- MedR 2002, 370
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 17/99
Denn die Klägerin ist aufgrund von Kompetenzen und nicht in Wahrnehmung von Freiheit tätig (vgl. BVerfGE 68, 193, 206) und daher Adressat und nicht Träger der Grundrechte. - BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64
Teilung einer Kirchengemeinde
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 17/99
Als organisatorisch in den Staat eingegliederte Selbstverwaltungskörperschaft, die ihre wesentlichen Aufgaben, Befugnisse und Kompetenzen vom Staat ableitet (vgl. dazu BVerfGE 18, 385, 386; 19, 129, 133 ff.) und in erster Linie in fremdnützigem Interesse der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auszuüben hat, steht der Klägerin auch kein Grundrechtsschutz gegenüber der Aufsichtsbehörde zu. - BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62
Umsatzsteuer
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 17/99
Als organisatorisch in den Staat eingegliederte Selbstverwaltungskörperschaft, die ihre wesentlichen Aufgaben, Befugnisse und Kompetenzen vom Staat ableitet (vgl. dazu BVerfGE 18, 385, 386; 19, 129, 133 ff.) und in erster Linie in fremdnützigem Interesse der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auszuüben hat, steht der Klägerin auch kein Grundrechtsschutz gegenüber der Aufsichtsbehörde zu.
- BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89
Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 17/99
Die formellen Voraussetzungen für ihren Erlass haben vorgelegen, weil der in § 89 Abs. 1 SGB IV angelegte Vorrang einer Beratung vor Erlass eines Verpflichtungsbescheides (vgl. dazu BSG SozR 3-2400 § 89 Nr. 1) durch das vorangegangene Beratungsschreiben vom 13. November 1997, dem die Klägerin entgegengetreten ist, gewahrt ist. - BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 7/96
Rechtsweg bei aufsichtsrechtlichen Streitigkeiten, Rechtswidrigkeit des ruhenden …
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 17/99
Bei Aufsichtsmaßnahmen kommt es nach den Grundsätzen des Urteils des BSG vom 28. August 1996 (BSG SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S. 10 f. mit weiteren Nachweisen) darauf an, ob Gegenstand der Aufsichtsmaßnahme eine Entscheidung ist, die allein von Mitgliedern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung getroffen worden ist, oder ob ihr Gegenstand ein paritätisch - d.h. unter Mitwirkung auch eines Vertreters der Krankenkassen - gefasster Beschluss ist. - BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 19/99 R
Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei …
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 17/99
Der Angemessenheitsgrundsatz des § 72 Abs. 2 SGB V ist durch § 71 Abs. 2 SGB V im Hinblick auf die Festsetzung der Gesamtvergütung sogar dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität untergeordnet (BSG, Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 19/99 R -); der Grundsatz der Beitragssatzstabilität stellt eine verbindliche rechtliche Obergrenze der zulässigen Vergütung dar, dessen Einhaltung aufsichtsbehördlich und gerichtlich in vollem Umfang der Rechtskontrolle unterliegt.
- BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und …
Mit diesem in sich geschlossenen, in der Kontinuität einer mehr als hundertjährigen Entwicklung stehenden und bis in die jüngere Zeit durch den Gesetzgeber fortentwickelten System des Vertragsarztrechts sind "Kampfmaßnahmen" der Vertragsärzte nicht vereinbar (in diesem Sinne auch LSG Berlin Urteil vom 5.12.2001 - L 7 KA 17/99 - RdNr 29 ff - Juris, zu Streikaufrufen der KZÄV) .Auch in der mit einem vertragsärztlichen "Warnstreik" verbundenen mehrstündigen Praxisschließung liegt eine nicht unerhebliche Verweigerung der vertragsärztlichen Versorgung (so auch LSG Berlin Urteil vom 5.12.2001 - L 7 KA 17/99 - Juris RdNr 34 = NZS 2002, 386 ff = Breith 2002, 495 ff = MedR 2002, 370 ff) .
Diese Frage wird, soweit sie überhaupt Erörterung findet, in Rechtsprechung (bejahend wohl LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 9.4.2008 - L 3 KA 139/06 - Juris RdNr 50; LSG Berlin Urteil vom 5.12.2001 - L 7 KA 17/99 - Juris RdNr 30 = NZS 2002, 386 ff = Breith 2002, 495 ff = MedR 2002, 370 ff; verneinend LSG für das Saarland Urteil vom 4.4.2000 - L 2/3 K 31/95 - Juris RdNr 32) und Schrifttum (verneinend Scholz in Maunz/Dürig, GG, Stand Mai 2016, Art. 9 RdNr 180) unterschiedlich beantwortet.
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2012 - L 7 KA 71/11
Unterlassungsanspruch - Hinweis- und Beratungsrecht der KZV - Labor für …
Darüber hinausgehende Befugnisse, wie sie insbesondere berufsständische Organisationen oder Gewerkschaften auf der Grundlage des Art. 9 Abs. 1 und Abs. 3 GG wahrnehmen, haben sie nicht (Urteil des Senats vom 5. Dezember 2001, L 7 KA 17/99, zitiert nach juris). - SG Berlin, 20.05.2011 - S 83 KA 199/11
Rechtswidriger Eingriff in den Gewerbetrieb des Betreibers eines …
Darüber hinausgehende Befugnisse, wie sie insbesondere berufsständische Organisationen oder Gewerkschaften auf der Grundlage des Artikel 9 Abs. 1 und Abs. 3 GG wahrnehmen, haben sie nicht (LSG Berlin, Urteil vom 05.12.2001 - L 7 KA 17/99, juris).
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Verfahrensgang
- SG Berlin, 12.05.1999 - S 79 KA 31/98
- LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 1799
- LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 17/99
Papierfundstellen
- NZS 2002, 386
- MedR 2002, 370
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 1799
Denn die Klägerin ist aufgrund von Kompetenzen und nicht in Wahrnehmung von Freiheit tätig (vgl. BVerfGE 68, 193, 206) und daher Adressat und nicht Träger der Grundrechte. - BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64
Teilung einer Kirchengemeinde
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 1799
Als organisatorisch in den Staat eingegliederte Selbstverwaltungskörperschaft, die ihre wesentlichen Aufgaben, Befugnisse und Kompetenzen vom Staat ableitet (vgl. dazu BVerfGE 18, 385, 386 [BVerfG 17.02.1965 - 1 BvR 732/64]; 19, 129, 133 ff. [BVerfG 04.10.1965 - 1 BvR 498/62]) und in erster Linie in fremdnützigem Interesse der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auszuüben hat, steht der Klägerin auch kein Grundrechtsschutz gegenüber der Aufsichtsbehörde zu. - BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62
Umsatzsteuer
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 1799
Als organisatorisch in den Staat eingegliederte Selbstverwaltungskörperschaft, die ihre wesentlichen Aufgaben, Befugnisse und Kompetenzen vom Staat ableitet (vgl. dazu BVerfGE 18, 385, 386 [BVerfG 17.02.1965 - 1 BvR 732/64]; 19, 129, 133 ff. [BVerfG 04.10.1965 - 1 BvR 498/62]) und in erster Linie in fremdnützigem Interesse der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auszuüben hat, steht der Klägerin auch kein Grundrechtsschutz gegenüber der Aufsichtsbehörde zu.
- BSG, 20.06.1990 - 1 RR 4/89
Anforderungen an Inhalt und Umfang einer aufsichtsbehördlichen Beratung
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 1799
Die formellen Voraussetzungen für ihren Erlass haben vorgelegen, weil der in § 89 Abs. 1 SGB IV angelegte Vorrang einer Beratung vor Erlass eines Verpflichtungsbescheides (vgl. dazu BSG SozR 3-2400 § 89 Nr. 1) durch das vorangegangene Beratungsschreiben vom 13. November 1997, dem die Klägerin entgegengetreten ist, gewahrt ist. - BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 7/96
Rechtsweg bei aufsichtsrechtlichen Streitigkeiten, Rechtswidrigkeit des ruhenden …
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 1799
Bei Aufsichtsmaßnahmen kommt es nach den Grundsätzen des Urteils des BSG vom 28. August 1996 (BSG SozR 3-2500 § 80 Nr. 2 S. 10 f. mit weiteren Nachweisen) darauf an, ob Gegenstand der Aufsichtsmaßnahme eine Entscheidung ist, die allein von Mitgliedern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung getroffen worden ist, oder ob ihr Gegenstand ein paritätisch - d.h. unter Mitwirkung auch eines Vertreters der Krankenkassen - gefasster Beschluss ist. - BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 19/99 R
Keine Klagebefugnis des Schiedsamtes zur Anfechtung einer Aufsichtsverfügung, bei …
Auszug aus LSG Berlin, 05.12.2001 - L 7 KA 1799
Der Angemessenheitsgrundsatz des § 72 Abs. 2 SGB V ist durch § 71 Abs. 2 SGB V im Hinblick auf die Festsetzung der Gesamtvergütung sogar dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität untergeordnet (BSG, Urteil vom 10. Mai 2000 - B 6 KA 19/99 R -); der Grundsatz der Beitragssatzstabilität stellt eine verbindliche rechtliche Obergrenze der zulässigen Vergütung dar, dessen Einhaltung aufsichtsbehördlich und gerichtlich in vollem Umfang der Rechtskontrolle unterliegt.